FIT 4 BUSINESS

Unser Konzept zur betrieblichen Gesundheitsförderung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg!

Philosophie

LEBEN IST BEWEGUNG. BEWEGUNG IST VERÄNDERUNG.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Ihnen ein starker Partner in Punkto betriebliche Gesundheitsförderung zu sein und Sie damit in Ihrer Unternehmensentwicklung zu unterstützen.

In der Anwendung der effektivsten Trainingsmethoden stärken wir die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, steigern deren Wohlbefinden und erhöhen dadurch deren Leistungsfähigkeit.

Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung!

Wir beraten Sie. Wir planen mit Ihnen. Wir kümmern uns um die Umsetzung durch kompetente Trainer und Therapeuten.

Fakten der Arbeitswelt

Stress fordert Tribut

Dies stellte der Gesundheitsreport der BARMER GEK bereits 2011 fest. Auch im Jahr 2021 waren die meisten Fehltage Muskel- und Skeletterkrankungen (22,1%), die vorrangig aus unterschiedlichen Formen von Rückenschmerzen resultierten.

Ähnlich viele Beschäftigte (20,5%) fallen wegen psychischen Störungen aus. Diese Art der Diagnose zeichnet sich mit einer sehr langen Arbeitsunfähigkeit aus, im Schnitt 51 Tagen pro Jahr!

Hohe Kosten

In der Bundesrepublik, so eine Studie der Unternehmensberatung Booz & Company, entstehen einem Unternehmen pro Arbeitnehmer Krankheitskosten von rund 3.600 € jährlich.
Davon entfallen rund 1.200 € auf Abwesenheit, der weit größere Teil der Kostenbelastung entsteht mit rund 2.400 € durch die Folgen von Präsentismus, dem Phänomen, dass Arbeitnehmer im Betrieb erscheinen, obwohl sie nicht voll leistungsfähig sind.
Insgesamt summieren sich die krankheitsbedingten Kosten für die deutschen Unternehmen auf jährlich etwa 130 Milliarden €!

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliche Gesundheitsvorsorge bringt klare ökonomische Vorteile!

Jeder Euro, der in betriebliche Prävention investiert wird, zahlt sich auf volkswirtschaftlicher Ebene mit 5-16 € aus – je nach Art und Umfang der Maßnahme.

Neben den sinkenden Fehlzeiten und Krankheitskosten wächst dadurch die Zufriedenheit der Mitarbeiter und die Identifikation mit dem Unternehmen. Und je höher die Zufriedenheit am Arbeitsplatz, desto höher sind Leistungsbereitschaft, Einsatz, Arbeitsfreude und Kreativität sowie die Produktivität des gesamten Betriebes.

Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V wird staatlich gefördert

Seit 2008 sind Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Arbeitnehmer bis zu 600 € im Jahr steuer- und sozialver-sicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG; § 52 Abs. 4c EStG). 

Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden und von zertifizierten Trainern durchgeführt wird. 

Ebenfalls von der Steuerbefreiung begünstigt sind Zuschüsse des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen nach § 20 Abs. 1 SGB V aufwenden.