Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein persönliches Fitnesstraining
§ 1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen ZEITGEIST, vertreten durch Ina Münsberg (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und der/dem/den Kundin/Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings des Kunden durch Ina Münsberg an einem von den Parteien bestimmten Ort (nachfolgend „AGB“ genannt). Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein persönliches Fitnesstraining (nachfolgend „Trainingsvertrag“ genannt), vereinbart.
Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Ina Münsberg wirksam.
§ 2. Vereinbarung eines persönlichen Fitnesstrainings
Die Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings und/oder Sonderleistungen (Ernäh- rungsberatung, Erstellung eines Trainingsplanes ohne persönliches Fitnesstraining) zwischen dem Kunden und Ina Münsberg werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.
Der Kunde vereinbart mit im Trainingsvertrag Trainingseinheiten bzw. die Dauer einer Zusammenarbeit. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Der Ort des Trainings wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt.
Der Kunde versichert mit Unterzeichnung des Trainingsvertrages, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollem Umfang sporttauglich ist. Der Kunde informiert Ina Münsberg unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
Eine Übertragung des Trainingsvertrages durch den Kunden bzw. Ina Münsberg auf eine andere Person ist nicht zulässig.
§ 3. Trainingskonzept
Ina Münsberg erstellt für den Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Trainingskonzept, dass den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
Ina Münsberg kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.
§ 4. Leistungsumfang
Je nach Buchung umfasst die Leistung wie folgt:
- Eine individuell angepasste persönliche Beratung zu Gesundheit und Fitness anhand der Analyse des Gesundheitszustandes und der Lebensweise des Kunden anhand von ihm/ihr gelieferten Informationen (Anamnesebogen und ggf. erstellten Analysen oder Befunden)
- Integration physischer Betätigung in den Alltag des Kunden in Absprache mit dem Kunden
- Individuelle Trainingsplanung und -steuerung
- Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Trainingseinheiten im Personal Training
- Ernährungsberatung
- Coaching: Stressbewältigung
Der Dienstleister unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Kunden. Der Dienstleister wird sich den Vorstellungen des Kunden entsprechend ausrichten.
§ 5. Zeitliche Rahmenbedingungen
Der Auftrag beinhaltet entsprechend viele Trainings wie im jeweiligen Buchungsmodul angegeben. Das Vertragsverhältnis beginnt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zu angegebenem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Termine, die innerhalb von 24 h vor Terminbeginn storniert werden, sind kostenpflichtig. Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine innerhalb der Vertragszeit selbstverständlich nachgeholt. Terminverschiebungen sind beidseitig persönlich abzugleichen.
§ 6. Räumliche Rahmenbedingungen
Der Ort, an dem das Training stattfindet, ist flexibel und wird an den jeweiligen Auftrag in Absprache mit dem Kunden angepasst. Für die Betreuung in Kooperationsstudios von ZEITGEIST fallen keine weiteren Kosten an. Sollten Einrichtungen, wie beispielsweise Fitnessstudios, Schwimmhallen, etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zum Honorar gemäß Ziffer IV. dieser Vereinbarung vom Kunden zu tragen.
§ 7. Vergütung der Leistung
Der Dienstleister erhält für die nach Ziffer I. dieses Vertrages erbrachten Tätigkeit eine Vergütung in der im jeweiligen Buchungsmodul angegebenen Höhe. Der angegebene Endpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Die Vergütung ist zu Beginn der Betreuung komplett vorauszuzahlen.
Reisekosten werden wie
folgt ersetzt:
Innerhalb Leipzigs sind die Reisekosten im Honorar inbegriffen, sofern
die Einfachstrecke 10 km nicht überschreitet. Bei einer Anreise von über 10 km Einfachentfernung fallen folgende
zusätzliche Kosten an, die vom Kunden zu tragen sind: 0,80 €/km ab dem 11. km
einfache Strecke.
§ 8. Informationspflicht
Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Trainingsvertrages und dieser AGB relevanten In- formationen rechtzeitig mit.
Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von ZEITGEIST lautet: info@zeitgeist-consulting.de. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind im Trainingsvertrag aufgeführt.
§ 9. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit
Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei ZEITGEIST. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.
§ 10. Haftungsansprüche
Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet.
§ 11. Sonstiges
Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil des Trainingsvertrages. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechenden Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Die Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederum der Schriftform. Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt deutsches Recht.
Stand: 20.05.2011



