Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für ein Personal Training
§ 1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen ZEITGEIST, vertreten durch Ina Münsberg (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und der/dem/den Kunden/Kundin (nachfolgend „Kunde“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings bzw. einer persönlichen Gesundheitsberatung des Kunden durch einen Trainer von ZEITGEIST an einem von den Parteien bestimmten Ort (nachfolgend „AGB“ genannt). Individuelle Regelungen werden im Vertrag über ein Personal Training (nachfolgend „Auftragsvereinbarung“ genannt), vereinbart. Beim Kauf eines Gutscheins für ein Personal Training gehen die AGBs automatisch auf den/der/die Beschenkten über. Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Ina Münsberg wirksam.
§ 2. Vereinbarung einer persönlichen Betreuung (Beratung / Coaching / Training)
Die Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings und/oder Sonderleistungen (Gesundheitsberatung, Ernährungsberatung, Erstellung eines Trainingsplanes ohne persönliches Fitnesstraining) zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden bei einer Zusammenarbeit von mindestens 12 Wochen durch Abschluss einer Auftragsvereinbarung geregelt.
Der Kunde vereinbart damit die Trainings- bzw. Beratungseinheiten bzw. die Dauer einer Zusammenarbeit. Eine Trainingseinheit dauert im Regelfall 60-90 Minuten. Der Ort des Trainings wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt.
Der Kunde versichert mit Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollem Umfang sporttauglich ist. Der Kunde informiert seinen zuständigen Trainer unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die sich eventuell nach Abschluss der Auftragsvereinbarung ergeben. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
Eine Übertragung der Auftragsvereinbarung durch den Kunden auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung des Dienstleisters zulässig.
Die Buchung von Einzeltrainings wird mit Bestätigung der Termine (telefonisch oder via Email) vorgenommen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Auftragsbestätigung/Rechnung mit ausgewiesenem Leistungszeitraum per Email geschickt. Gebuchte Trainings-/Beratungseinheiten müssen in diesem Zeitraum eingelöst werden.
§ 3. Beratungs- bzw. Trainingskonzept
Ina Münsberg bzw. ein anderer Trainer von ZEITGEIST erstellt für den Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Beratungs- bzw. Trainingskonzept, dass den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
Der Trainer kann das Konzept jederzeit während der Zusammenarbeit anpassen, soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit oder aber anderen Veränderungen des Kunden zu entsprechen.
§ 4. Leistungsumfang
Je nach Buchung umfasst die Leistung wie folgt:
- Eine individuell angepasste persönliche Beratung zu Gesundheit und Fitness anhand der Analyse des Gesundheitszustandes und der Lebensweise des Kunden anhand von ihm/ihr gelieferten Informationen (Anamnesebogen und ggf. erstellten Analysen oder Befunden)
- Integration physischer Betätigung in den Alltag des Kunden in Absprache mit dem Kunden
- Individuelle Trainingsplanung und -steuerung
- Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Trainingseinheiten im Personal Training bzw. Personal Partner Training
- Ernährungsberatung
- Coaching zur Stressbewältigung, Lebensführung, Work-Life-Balance u. a.
Der Dienstleister unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Kunden. Der Dienstleister wird sich den Vorstellungen des Kunden entsprechend ausrichten.
§ 5. Zeitliche Rahmenbedingungen
Der Auftrag beinhaltet entsprechend viele Trainings oder Beratungen wie in der jeweiligen Auftragsvereinbarung bzw. Auftragsbestätigung aufgeführt. Entscheiden sich die Parteien für ein geschlossenes Vertragsverhältnis, beginnt das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zu angegebenem Zeitpunkt ohne dass es einer Kündigung bedarf. Entscheiden sich die Parteien für ein offenes Vertragsverhältnis, gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen, sofern nicht anders festgelegt und schriftlich fixiert wurde. Die Parteien fixieren feste Termine. Bei dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit, also bis mindestens 48 Stunden vor Terminbeginn, werden die nicht in Anspruch genommenen Termine innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt. Terminverschiebungen sind beidseitig persönlich abzugleichen. Kurzfristiger abgesagte Termine sind zu 100% kostenpflichtig. Sagt ZEITGEIST einen Termin ab, wird dieser nach Absprache mit dem Kunden möglichst zeitnah nachgeholt. Die festgelegten Termine und Terminänderungen sind möglichst via Email oder sms abzugleichen. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Termine.
§ 6. Räumliche Rahmenbedingungen
Für die Betreuung im Studio von ZEITGEIST, in der Stieglitzstraße 83 in Leipzig-Schleußig fallen keine weiteren Kosten an. Sollten Einrichtungen, wie beispielsweise Fitnessstudios, Schwimmhallen, etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zum Honorar gemäß § 8. dieser Vereinbarung vom Kunden zu tragen. Wünscht der Kunde eine Betreuung an einem anderen Ort als im Studio von ZEITGEIST fallen eventuell ebenso zusätzliche Kosten an.
§ 7. Kundenbetreuung
Der Kunde erhält einen oder mehrere für ihn zuständige Trainer. Sollte der Trainer wegen Krankheit oder anderen Gründen den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, wird entweder ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart oder die Betreuung durch einen anderen Mitarbeiter von ZEITGEIST übernommen. Dies geschieht in Absprache mit dem Kunden.
§ 8. Vergütung der Leistung
ZEITGEIST erhält für die nach Ziffer 4. dieses Vertrages erbrachten Tätigkeit eine Vergütung in der im jeweiligen Buchungsmodul angegebenen Höhe (siehe Auftragsbestätigung bzw. Auftragsvereinbarung/Vertrag). Der angegebene Endpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Die Vergütung ist bis 7 Tage vor Beginn der Betreuung komplett vorauszuzahlen bzw. ist bei einer offenen Vertragslaufzeit vierteljährlich oder monatlich zahlbar und wird zu Beginn des Betreuungszeitraumes per Lastschrift eingezogen bzw. es hat bis spätestens dem 3. Werktag des beginnenden Betreuungszeitraumes eine Überweisung auf das von ZEITGEIST benannte Konto zu erfolgen. Rechnungen werden via Email an den Kunden versandt.
§ 9. Informationspflicht
Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Auftrags und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit.
Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von ZEITGEIST lautet: info@zeitgeist-consulting.de. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind in der Auftragsvereinbarung bzw. im Anamnesebogen aufgeführt.
§ 10. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit
Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei ZEITGEIST. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.
§ 11. Haftungsansprüche
Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet.
§ 12. Sonstiges
Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechenden Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Die Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederum der Schriftform. Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt deutsches Recht.
Stand: 12.04.2023